Die Nasenkorrektur wird sehr häufig von Dr. Knam in seiner Privatklinik durchgeführt. Grundsätzlich sollte man wissen, das die Nasenchirurgie zu den anspruchsvollsten Operationen in der ästhetisch-plastischen Chirurgie angeboten wird und nur von Plastischen Chirurgen mit speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten durchgeführt wird. In den allermeisten Fällen wird im Rahmen einer Nasenkorrektur der Nasenrücken verändert (Höcker abgetragen) sowie die Nasenspitze korrigiert (verfeinert, angehoben). Die Operation erfolgt fast immer in Vollnarkose. Sie kann ambulant oder stationär erfolgen. Dr. Knam verzichtet auf die unangenehmen Nasentamponade, sondern legt am Ende der Operation die viel angenehmeren Doyle-Splints (Silikonröhrchen) ein, welche nach ca. 5 Tagen entfernt werden. Zudem muss nach der Operation für ca. 10 Tage eine Nasenschiene getragen werden. Zur besonders schonenden Bearbeitung des Knochens benutzt Dr. Knam die innovative Piezotechnik (Piezotom). Hierbei handelt es sich um besonders gewebeschonende Ultraschallchirurgie. Nur wenige Plastische Chirurgen haben dieses Gerät im Einsatz.
Die Ultraschall-Nasenkorrektur bzw. Rhinoplastik mit Ultraschall stellt den größten Fortschritt in der Nasenchirurgie der letzten Jahre dar. Mit der Ultraschall-Rhinoplastik wird eine höhere Präzision erreicht, da der Nasenknochen durch Ultraschall präziser umgestaltet werden kann, ohne dass das Risiko einer Verletzung der Weichteile rund um den Knochen oder Knorpel besteht. Durch diese Art der Nasenkorrektur können verschiedene Defekte korrigiert werden, ohne dass es zu Brüchen kommen kann, selbst bei fragilen, instabilen Knochen. Zur Durchführung der Ultraschall-Nasenkorrektur verwenden wir ein neues System namens Piezotome M+, das den bei dieser Operation verwendeten herkömmlichen Meißel und Hammer ersetzt.

Kosten Nasenkorrektur: ab 4000€
Das Gespräch mit dem Facharzt
Voraussetzung für einen gelungenen Eingriff ist ein ausführliches Gespräch über die Details der Operation und mögliche Komplikationen. Nutzen Sie die Gelegenheit, alle wichtigen Fragen zu klären. Schreiben Sie auf, was Sie wissen wollen. Nehmen Sie eventuell eine Begleitperson mit. Falls nach dem Gespräch noch Fragen offen bleiben, vereinbaren Sie einen weiteren Termin oder rufen Sie Ihren Arzt an. Zwischen Vorgespräch und Operation sollte genügend Bedenkzeit liegen.
Vor der Operation wird Dr. med. Friedrich Knam, Facharzt für Plastische Chirurgie, mit Ihnen eine Einwilligungserklärung besprechen. Diese enthält Ihre persönlichen Daten, eine Aufklärung über die Art der Behandlung und die besprochenen möglichen Komplikationen. Sie erklären sich durch Ihre Unterschrift mit dem Eingriff einverstanden und versichern, dass Sie über die Risiken aufgeklärt wurden.
Falls es zu Komplikationen kommt oder Sie mit dem Ergebnis des Eingriffs unzufrieden sind, kann es zu Folge-Operationen kommen. Bei „medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operationen“ (SGB V § 52) ist die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet, Sie bei schicksalhaften Komplikationen, die der Arzt nicht verschuldet hat, an den Kosten der Folge-Operationen angemessen zu beteiligen. Vor dem ersten Eingriff können Sie sich gegen das Risiko dieser Folgekosten versichern. Fragen Sie uns nach dieser Möglichkeit.
Tipps für die Arztwahl
Für die Wahl des geeigneten Arztes sollten Sie sich genügend Zeit nehmen. Werden Sie sich klar darüber, was Sie an Ihrem Aussehen stört und welche Erwartungen Sie in die Operation setzen. Fragen Sie auch Ihren Hausarzt, welchen Facharzt für Plastische Chirurgie er empfiehlt.
Voraussetzung für ein zufrieden stellendes Operationsergebnis ist die Wahl eines entsprechend ausgebildeten Spezialisten. Wir raten dringend zur Wahl eines Facharztes für Plastische und Ästhetische Chirurgie, der über eine langjährige Weiterbildung verfügt. Gemeinsam mit Ihnen wird er im Vorfeld die geeignete Operationsmethode auswählen sowie Möglichkeiten, Grenzen und Alternativen des geplanten Eingriffs klären.
Der Plastische Chirurg ist ein anerkannter Facharzt, der nach Abschluss seines Medizinstudiums eine sechsjährige Weiterbildung absolviert hat. In dieser Zeit muss er unter Aufsicht zahlreiche Operationen vornehmen. Nach diesen praktischen Erfahrungen und theoretischer Weiterbildung muss der Arzt die Facharztprüfung bei der jeweiligen Landesärztekammer ablegen. Erst dann erhält er offiziell den Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ (aktuell wird auch der auslaufende Titel „Facharzt für Plastische Chirurgie“ geführt, dessen Weiterbildung vergleichbar war) und damit für Sie, den Patienten, den eindeutigen Nachweis einer umfassenden Qualifikation.
Nur der Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ (bzw. „Facharzt für Plastische Chirurgie“) ist geschützt. Andere Bezeichnungen wie „Schönheitschirurg“, „Kosmetischer Chirurg“ oder „Ästhetischer Chirurg“ sind keine geschützten Titel und können von jedem Arzt auch ohne nachgewiesene Weiterbildung geführt werden. Über ihre Aus- bzw. Weiterbildung sagen sie nichts aus.