Gesichtsstraffung / face lifting

Die Gesichtsstraffung auch face lift Operation ist eine der Königsdisziplinen in der ästhetisch-plastischen Chirurgie. Nachdem diverse Operationstechniken veröffentlicht und umgesetzt wurden, hat sich in den letzten Jahren das sog. deep plane face lift durchgesetzt. Auch Dr. med. Knam für diese innovative Technik durch. Das besondere dabei ist, dass es die tieferliegenden Schichten der Gesichtshaut und des darunterliegenden Gewebes behandelt. Es geht über die oberflächlicheren Methoden hinaus, indem es die tiefen Muskelschichten und das Bindegewebe, bekannt als das Superficial Musculoaponeurotic System (SMAS), mit einbezieht. Die Vorteile sind natürliche Ergebnisse mit langanhaltender Wirkung, die zu einer harmoischen Verjüngung des gesamten Gesichts und Halses führen. Die Operation wird in Vollnarkose und mit 1 Übernachtung durchgeführt. OP-Dauer ca. 4 h. Gesellschaftsfähig nach ca. 2 Wochen.

Das Gespräch mit dem Facharzt

Voraussetzung für einen gelungenen Eingriff ist ein ausführliches Gespräch über die Details der Operation und mögliche Komplikationen. Nutzen Sie die Gelegenheit, alle wichtigen Fragen zu klären. Schreiben Sie auf, was Sie wissen wollen. Nehmen Sie eventuell eine Begleitperson mit. Falls nach dem Gespräch noch Fragen offen bleiben, vereinbaren Sie einen weiteren Termin oder rufen Sie Ihren Arzt an. Zwischen Vorgespräch und Operation sollte genügend Bedenkzeit liegen.

Vor der Operation wird Dr. med. Friedrich Knam, Facharzt für Plastische Chirurgie, mit Ihnen eine Einwilligungserklärung besprechen. Diese enthält Ihre persönlichen Daten, eine Aufklärung über die Art der Behandlung und die besprochenen möglichen Komplikationen. Sie erklären sich durch Ihre Unterschrift mit dem Eingriff einverstanden und versichern, dass Sie über die Risiken aufgeklärt wurden.

Falls es zu Komplikationen kommt oder Sie mit dem Ergebnis des Eingriffs unzufrieden sind, kann es zu Folge-Operationen kommen. Bei „medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operationen“ (SGB V § 52) ist die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet, Sie bei schicksalhaften Komplikationen, die der Arzt nicht verschuldet hat, an den Kosten der Folge-Operationen angemessen zu beteiligen. Vor dem ersten Eingriff können Sie sich gegen das Risiko dieser Folgekosten versichern. Fragen Sie uns nach dieser Möglichkeit.