Schamlippenverkleinerung

Eine Schamlippenverkleinerung, auch bekannt als Labioplastik, ist ein chirurgischer Eingriff, der darauf abzielt, die äußeren oder inneren Schamlippen zu verkleinern oder zu korrigieren. Dieser Eingriff kann aus verschiedenen Gründen durchgeführt werden, darunter ästhetische Gründe, wie das Streben nach einem harmonischeren Erscheinungsbild im Genitalbereich, oder funktionelle Gründe, wie Beschwerden beim Sport, beim Tragen enger Kleidung oder beim Geschlechtsverkehr aufgrund übergroßer oder asymmetrischer Schamlippen. In den allermeisten Fällen handelt es sich bei der Schamlippenkorrektur um eine Verkleinerung der inneren oder kleinen Schamlippen. Dieser Eingriff wir in der Regel in örtlicher Betäubung und Dämmerschlaf durchgeführt.

Das Gespräch mit dem Facharzt

Voraussetzung für einen gelungenen Eingriff ist ein ausführliches Gespräch über die Details der Operation und mögliche Komplikationen. Nutzen Sie die Gelegenheit, alle wichtigen Fragen zu klären. Schreiben Sie auf, was Sie wissen wollen. Nehmen Sie eventuell eine Begleitperson mit. Falls nach dem Gespräch noch Fragen offen bleiben, vereinbaren Sie einen weiteren Termin oder rufen Sie Ihren Arzt an. Zwischen Vorgespräch und Operation sollte genügend Bedenkzeit liegen.

Vor der Operation wird Dr. med. Friedrich Knam, Facharzt für Plastische Chirurgie, mit Ihnen eine Einwilligungserklärung besprechen. Diese enthält Ihre persönlichen Daten, eine Aufklärung über die Art der Behandlung und die besprochenen möglichen Komplikationen. Sie erklären sich durch Ihre Unterschrift mit dem Eingriff einverstanden und versichern, dass Sie über die Risiken aufgeklärt wurden.

Falls es zu Komplikationen kommt oder Sie mit dem Ergebnis des Eingriffs unzufrieden sind, kann es zu Folge-Operationen kommen. Bei „medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operationen“ (SGB V § 52) ist die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet, Sie bei schicksalhaften Komplikationen, die der Arzt nicht verschuldet hat, an den Kosten der Folge-Operationen angemessen zu beteiligen. Vor dem ersten Eingriff können Sie sich gegen das Risiko dieser Folgekosten versichern. Fragen Sie uns nach dieser Möglichkeit.